Projektfortschritt

Für das Projekt wurden die relevanten Genehmigungen nach Bergrecht und nach Baurecht beantragt.
Das bergrechtliche Verfahren für die Bohrungen ist dreistufig. Zu beantragen war zunächst die generelle Zulässigkeit durch die Einreichung des "Hauptbetriebsplans Aufsuchung"; dafür liegt die Genehmigung vor. Nachzuweisen war u.a. durch Gutachten, dass die geothermische Anlage das Vogelschutz- und FFH-Gebiet im Bienwald nicht beeinträchtigt. Anschließend wurden die Sonderbetriebspläne "Bohrplatzbau" und "Bohrung" eingereicht. Das zuständige Bergamt in Mainz hat im Verfahren verschiedene zuständige Fachbehörden (Wasserschutzbehörde, Naturschutz, Kreisverwaltung etc.) beteiligt und deren fachlichen Stellungnahmen im Verfahren berücksichtigt. Die Genehmigung zu den Sonderbetriebsplänen liegen vor.
Im baurechtlichen Verfahren für den Bau des Kraftwerks wurde bei der Kreisverwaltung in Germersheim ein Antrag auf Bauvorbescheid gestellt, um die grundsätzliche bauplanungsrechtliche Machbarkeit abzusichern. Dieser Antrag ist positiv beschieden worden. Nach den Bohrungen, wenn die Temperatur, die Schüttung und der Chemismus des Thermalwassers vorliegen und somit eine genaue Kraftwerksplanung möglich ist, wird ein Bauantrag eingereicht werden, um die bauordnungsrechtlichen Bedingungen festzulegen.
Mit dem Beginn der ca. zwei Jahre dauernden Bauzeit ist im 3. Quartal 2011 zu rechnen. Der Bau des Bohrplatzes  wird ca. 3 Monate dauern, anschließend wird für die beiden Bohrungen zweimal drei Monate gebohrt. Nach dem ebenfalls drei Monate laufenden Zirkulationstest wird die Kraftwerksanlage  bestellt - auf dem Bohrplatz kommt es daher zu einer "Pause". Abschließend wird der Aufbau der geothermischen Anlage ca. 4 Monate in Anspruch nehmen.