Projektfortschritt

Für das Projekt in Brühl wurden die relevante Genehmigungen nach Bergrecht und nach Baurecht beantragt.
Das bergrechtliche Verfahren für die Bohrungen ist zweistufig. Zu beantragen war zunächst mittels Einreichung des "Hauptbetriebsplans Bohrplatzbau" die Genehmigung für den Bohrplatzbau. Diese erste Genehmigung liegt seit dem 5.6.2008 vor. Parallel wurde der "Hauptbetriebsplan Bohrung" eingereicht. Hier liegt die Genehmigung seit dem 15.05.2009 vor. Teil des Genehmigungsprozesses ist ein seismologiesches Gutachten. Das zuständige Bergamt in Freiburg hat in beiden Betriebsplanverfahren verschiedene zuständige Fachbehörden (Wasserschutzbehörde, Naturschutz, RP Karlsruhe, Landratsamt Heidelberg etc.) beteiligt und deren fachliche Stellungnahmen, bei der Genehmigung berücksichtigt. Im baurechtlichen Verfahren für den Bau des Kraftwerks wurde beim Landratsamt in Heidelberg ein Antrag auf Bauvorbescheid gestellt, um die grundsätzliche bauplanungsrechtliche Machbarkeit abzusichern. Dieser Antrag ist nach Durchführung einer Flächennutzungsplanänderung und eines Zielabweichungsverfahrens im November 2008 positiv beschieden worden.
Nach den Bohrungen, wenn die Temperatur, die Schüttung und der Chemismus des Thermalwassers vorliegen und somit eine genaue Kraftwerksplanung möglich ist, wird ein Bauantrag eingereicht werden, um die bauordnungsrechtlichen Bedingungen festzulegen.
Im Sommer 2008 wurden zunächst die drei Standrohre gesetzt, in deren Schutz die eigentlichen Tiefbohrungen abgeteuft werden sollen. Im März 2009 wurde dann mit dem Bau des Bohrplatzes begonnen. Mit der Fortführung der ca. zwei Jahre dauernden Bauzeit ist nun im 3. Quartal 2011 zu rechnen. Der Bau des Bohrplatzes wird noch ca. 2 Monate dauern, anschließend wird für die beiden Bohrungen zweimal drei Monate gebohrt. Nach dem ebenfalls drei Monate laufenden Zirkulationstest wird die Kraftwerksanlage bestellt - auf dem Bohrplatz kommt es daher zu einer "Pause". Abschließend wird der Aufbau der geothermischen Anlage ca. 4 Monate in Anspruch nehmen.

Aktueller Stand Bohrgenehmigung