Geothermie

Durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist Geothermie auch in Deutschland zu einem wirtschaftlichen und unternehmerisch interessanten Tätigkeitsbereich geworden.

Das ursprünglich im Jahr 2000 verabschiedete und 2008 neu geregelte EEG definiert, dass Energieversorgungsunternehmen über eine Laufzeit von 20 Jahren den aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Strom zu einem festen Vergütungssatz abnehmen müssen. Dieser liegt für Geothermie bei 20 Cent pro Kilowattstunde bei einer Anlagenleistung von bis zu 10 MW und Inbetriebnahme des Kraftwerks bis Ende 2015. Hinzu kommt ein Wärmenutzungs-Bonus in Höhe von 3 Cent pro Kilowattstunde für Projekte mit einer Auskopplung von mindestens einem Fünftel der verfügbaren Wärmeleistung.

Neben dem EEG sind weitere Entwicklungen der neueren Zeit für den wirtschaftlichen Erfolg ausschlaggebend. Die Kenntnisse der Geologie im Oberrheingraben und im Molassegebiet haben sich, unter anderem aufgrund verbesserter Datendichte mittels weiterentwickelter Erkundungstechniken (z.B. 3D-Seismik) und der daraus folgenden Dateninterpretation, deutlich erweitert. Ebenso erlauben erprobte Bohrtechnologien, mit dem für die Wasserförderung erforderlichen Bohrdurchmesser in die notwendigen Tiefen von bis zu 4.000 m zielgenau vorzudringen. Darüber hinaus wurde die Technik der Niedertemperatur-Kraftwerke weiterentwickelt und zeichnet sich durch hohe Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit aus.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Tiefengeothermie  (Landesamt für Geologie und Bergbau RLP)

Allgemeine Grundlagen (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)

Informationsmaterial (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau)

Allgemeine Infos (Geothermie-Dialog)